EU-Parlament gibt grünes Licht für das Lieferkettengesetz

 
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Am 01. Juni 2023 hat das Europäische Parlament einen Gesetzentwurf verabschiedet, der sicherstellen soll, dass Menschenrechte und Klimawandel in globalen Lieferketten Vorrang haben. Die neue Gesetzgebung verpflichtet Unternehmen, die in der EU tätig sind, eine verpflichtende Sorgfaltsprüfung durchzuführen, um zu gewährleisten, dass ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen sind. Es wird erwartet, dass dieser Schritt weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen in Branchen wie der Mode-, Elektronik- und Agrarindustrie haben wird, die für die Ausbeutung von Arbeitnehmenden und die Schädigung der Umwelt in ihren Lieferketten berüchtigt sind. Der Gesetzentwurf wurde von Menschenrechts- und Umweltaktivisten begrüßt, die seit langem strengere Maßnahmen fordern, um Unternehmen für ihr Handeln zur Verantwortung zu ziehen. Das EU-Lieferkettengesetz erfasst zudem deutlich mehr Betriebe als das deutsche Lieferkettengesetz. Während das deutsche Gesetz einen Schwellenwert von 3.000 Beschäftigten für 2023 und 1.000 Beschäftigten ab 2024 vorsieht, enthält das EU-Gesetz nur einen Schwellenwert von 250 Beschäftigten oder einen Jahresumsatz von 40 Millionen Euro. Dies könnte dazu führen, dass die Anzahl der von dem Gesetz unmittelbar betroffenen Handwerksbetriebe beträchtlich steigt.

Die Hintergründe des Gesetzes zur Einhaltung von Menschenrechten und Klimaschutz in Lieferketten

In den letzten Jahren haben immer mehr Unternehmen in globalen Lieferketten Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden hervorgerufen. Die Opfer dieser Verbrechen sind oft Arbeitnehmende, die in Ländern mit geringen Löhnen beschäftigt und daher besonders verwundbar sind. Die Schäden, die durch diese Praktiken verursacht werden, sind weitreichend und nicht nur ein Problem im Hinblick auf die Menschenrechte, sondern sie zerstören ebenso die Umwelt. In Anbetracht dieser Schwierigkeiten hat das Europäische Parlament ein Gesetz verabschiedet, welches sicherstellt, dass Unternehmen in der EU ihre Lieferketten auf Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz überprüfen.

Das Gesetz fordert von Unternehmen, die in der EU tätig sind, eine obligatorische Sorgfaltspflicht. Dies bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, Probleme bezüglich Menschenrechten und der Umwelt zu beheben. Wenn ein Unternehmen keine Maßnahmen ergreift, drohen Sanktionen.

 
 


Die wichtigsten Bestimmungen des Lieferkettengesetzes

Das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten und Klimaschutz in Lieferketten des Europäischen Parlaments hat mehrere wichtige Bestimmungen.

  1. Obligatorische Sorgfaltspflicht

    Zunächst müssen Unternehmen, die in der EU tätig sind, eine obligatorische Sorgfaltspflicht erfüllen. Dies bedeutet, dass sie ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden überprüfen und sicherstellen müssen, dass sie Maßnahmen ergreifen, um diese Probleme zu beheben.

  2. Berichte über Sorgfaltspflichtmaßnahmen

    Darüber hinaus müssen Unternehmen in regelmäßigen Abständen Berichte über ihre Sorgfaltspflichtmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Diese Berichte müssen öffentlich zugänglich sein und detaillierte Informationen darüber enthalten, wie das Unternehmen seine Lieferketten auf Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz überprüft.

  3. Sanktionen

    Schließlich sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen, die gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen, von Sanktionen betroffen sein können. Dies kann Geldstrafen oder andere Sanktionen beinhalten, die darauf abzielen, Unternehmen zur Einhaltung des Gesetzes zu zwingen.



Die Auswirkungen des Gesetzes auf Unternehmen und Konsumierende

Auswirkungen für Unternehmen

Das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten und Klimaschutz in Lieferketten des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich einen großen Einfluss auf Unternehmen in verschiedenen Branchen haben. Im Gegensatz zum deutschen Gesetz, welches keine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen vorsieht, die gegen die Bestimmungen verstoßen, führt das EU-Lieferkettengesetz eine solche Haftung ein. Zudem wird diese Haftung mit einer Verjährungsfrist von zehn Jahren und einem Verbandsklagerecht von Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft verbunden und verschärft. Haftungsbeschränkungen sind nicht vorgesehen, was zu erheblichen unkalkulierbaren Rechtsrisiken für die Betriebe und Unternehmen führen könnte.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der niedrige Schwellenwert von 250 Beschäftigten, durch den vielen Handwerksbetrieben eine zusätzliche Bürokratiebelastung droht. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Unternehmen, die unmittelbar vom EU-Lieferkettengesetz betroffen sind, ihre gesetzlichen Verpflichtungen auf alle ihre Zulieferer abwälzen – unabhängig davon, ob diese in Deutschland, der EU oder in Entwicklungs- und Schwellenländern tätig sind. In diesen Ländern ist die Wahrscheinlichkeit von Verstößen gegen Menschenrechts- und Umweltstandards jedoch deutlich größer.

Es wird erwartet, dass die Umsetzung des Gesetzes eine Herausforderung für Unternehmen darstellt, insbesondere für kleinere Unternehmen, die möglicherweise nur eingeschränkt über die Ressourcen verfügen, um die erforderlichen Sorgfaltspflichtmaßnahmen durchzuführen. Dennoch wird das Gesetz dazu beitragen, dass Unternehmen in der EU eine größere Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen und sicherstellen, dass sie ethisch und nachhaltig sind.

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Auswirkungen für Konsumierende

Auch für Verbraucher:innen wird das Gesetz Auswirkungen haben. Sie werden in der Lage sein, Berichte über die Sorgfaltspflichtmaßnahmen der Unternehmen einzusehen und so informierte Kaufentscheidungen treffen zu können. Dies wird auch dazu beitragen, dass Unternehmen, die sich an die Bestimmungen des Gesetzes halten, einen Wettbewerbsvorteil haben. Ein Risiko besteht jedoch darin, dass Verbraucher:innen möglicherweise mit höheren Preisen konfrontiert werden. Dies könnte der Fall sein, wenn Unternehmen ihre Kosten erhöhen, um die Einhaltung der Lieferkettengesetze zu gewährleisten.

Zukunftsaussichten für das Lieferkettengesetz und das Potenzial für globale Auswirkungen

Das Lieferkettengesetz des Europäischen Parlaments ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und ethischeren globalen Wirtschaft. Es wird interessant sein zu sehen, wie andere globale Akteure auf diese neue Gesetzgebung reagieren. Denn das Lieferkettengesetz wird auch Auswirkungen auf andere Länder haben, die natürlich ihre eigenen Gesetze zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in Lieferketten haben.

Die nächsten Schritte in Bezug auf das EU-Lieferkettengesetz sind die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Ziel ist es, eine Einigung über die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes zu erzielen. Nach Abschluss dieser Verhandlungen wird die Richtlinie im Rat und EU-Parlament verabschiedet. Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt hätten die Mitgliedstaaten dann voraussichtlich eine Umsetzungsfrist von drei bis vier Jahren, um das Gesetz in nationales Recht umzusetzen.